schließen

AGB’s

Ver­trags­schluss

Living Cul­tu­re KG („LC“) kon­tra­hiert aus­schließ­lich auf­grund der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, der jeweils gül­ti­gen Anzei­gen­preis­lis­te und der jewei­li­gen Auf­trags­be­stä­ti­gung. All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird jeden­falls wider­spro­chen. Anzei­gen­auf­trä­ge wer­den ab schrift­li­cher Retour­nie­rung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung an den Auf­trag­ge­ber ver­bind­lich.

Auf­trags­ab­wick­lung

Anzei­gen­auf­trä­ge sind inner­halb von 6 Erschei­nungs­ter­mi­nen abzu­wi­ckeln. Ver­ein­bar­te Erschei­nungs­ter­mi­ne  sind Zir­ka­ter­mi­ne, außer sie wer­den aus­drück­lich als Fix­ter­mi­ne schrift­lich zuge­sagt wur­den. Anzei­gen, die nicht sofort als Anzei­ge erkenn­bar sind, wer­den von LC als ent­gelt­li­che Ein­schal­tung (§ 26 Medi­enG) gekenn­zeich­net.

LC gewähr­leis­tet die druck­tech­nisch ein­wand­freie Wie­der­ga­be der Anzei­ge nur dann, wenn Druck­un­ter­la­gen män­gel­frei bei­gestellt wur­den. LC trifft kei­ner­lei Warn­pflicht betref­fend Män­gel bei­gestell­ter Druck­un­ter­la­gen. Unge­eig­ne­te oder beschä­dig­te Druck­un­ter­la­gen wer­den dem Kun­den zurück­ge­sandt. Kor­rek­tur­ab­zü­ge wer­den dem Kun­den nur auf des­sen Ver­lan­gen vor­ge­legt. LC ist jedoch berech­tigt, auch ohne Ver­ein­ba­rung Kor­rek­tur­ab­zü­ge zu über­mit­teln. In die­sem Fall ist der Kun­de ver­pflich­tet, die Kor­rek­tur­ab­zü­ge unver­züg­lich zu prü­fen, gege­be­nen­falls zu rügen, andern­falls frei­zu­ge­ben. Im Fal­le des Unter­blei­bens einer Rück­mel­dung wird die Geneh­mi­gung ange­nom­men. LC haf­tet nicht für Über­tra­gungs­feh­ler. Bei Farb­dru­cken/-anzei­gen kön­nen gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen vom Ori­gi­nal nicht gerügt wer­den. Das glei­che gilt für den Ver­gleich zwi­schen Andru­cken und Auf­la­gen­druck, ins­be­son­de­re wenn das Andruck- und Auf­la­gen­pa­pier nicht über­ein­stim­men. Wenn im Ein­zel­fall gegen geson­der­te Kos­ten Ent­wurf, Text, Gra­fik und Foto­gra­fie eine Anzei­ge von LC ange­fer­tigt wird, ver­blei­ben man­gels ent­ge­gen­ste­hen­der Abre­de alle Rech­te bei LC und räumt LC dem Kun­den nur eine Werk­nut­zungs­be­wil­li­gung ein­ge­schränkt auf den kon­kre­ten Auf­trag ein. Satz‑, Repro- und Litho­kosten sind nicht Bestand­teil des Inse­ra­ten­ta­ri­fes und wer­den geson­dert fak­tu­riert.

LC haf­tet nur für gro­be Fahr­läs­sig­keit und Vor­satz. Ansprü­che aus Gewähr­leis­tung und Scha­den­er­satz müs­sen bin­nen 6 Mona­ten ab Erschei­nen der Anzei­ge gericht­lich gel­tend gemacht wer­den. In jedem Fall ist die Haf­tung der Höhe nach mit dem Anzei­gen­wert begrenzt. Eine Haf­tung für rei­ne Ver­mö­gens­schä­den, imma­te­ri­el­le Schä­den, Man­gel­fol­ge­schä­den, Schä­den Drit­ter ist aus­ge­schlos­sen. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch für Erfül­lungs- oder Besor­gungs­ge­hil­fen von LC sowie für die Haf­tung aus einem Aus­wahl­ver­schul­den. Der Kun­de wird LC gegen­über allen Ansprü­chen, die von Drit­ten wegen Ver­let­zun­gen von Urheber‑, Leistungsschutz‑, sons­ti­gen gewerb­li­chen Schutz­rech­ten oder Per­sön­lich­keits­schutz­rech­ten erho­ben wer­den, schad- und klag­los hal­ten, wobei die­se Ver­pflich­tung des Kun­den unab­hän­gig von einem Ver­schul­den besteht.

Fak­tu­rie­rung, Ergän­zen­de Bestim­mun­gen

Bei Ände­rung der Anzei­gen­prei­se tre­ten die neu­en Bedin­gun­gen auch bei lau­fen­den Auf­trä­gen sofort in Kraft, sofern nicht aus­drück­lich eine ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen ist. Der Kun­de erhält nach Erschei­nen der Anzei­ge kos­ten­los ein Beleg­ex­em­plar. Zah­lungs­ziel ist 2 % Skon­to inner­halb von 10 Tagen ab Rech­nungs­da­tum oder net­to inner­halb von 14 Tagen ab Rech­nungs­da­tum. Bei Ver­zug wer­den unter­neh­me­ri­sche Zin­sen nach § 352 UGB geschul­det. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist 8010 Graz. Alle Ver­trags­be­zie­hun­gen LC’s unter­lie­gen aus­schließ­lich öster­rei­chi­schem Recht. Bei Stor­nie­rung von Auf­trä­gen wird eine Stor­no­ge­bühr von 15 % des Inse­ra­ten­wer­tes in Rech­nung gestellt. Nach Anzei­ge­schluss ist ein Stor­no nicht mehr mög­lich. Im Insol­venz- und Aus­gleichs­fall ver­fal­len alle ein­zel­ver­trag­lich ein­ge­räum­ten Nach­läs­se, und fin­det der regu­lä­re Inse­ra­ten­ta­rif Anwen­dung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner