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Erweiterung Antidiskriminierungs-App „Ban Hate“


Text: Antidiskriminierungsstelle Steiermark; Fotos: Peter Drechsler (1), Antidiskriminierungsstelle Steiermark (3)
Seit Mai 2020 können auch NICHT ONLINE stattfindende Diskriminierungen aller Art mit der App „Ban Hate“ gemeldet werden.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, 2012 gegründet, schuf 2017 mit der App „Ban Hate“ eine Möglichkeit, Hasspostings beziehungsweise allgemein Diskriminierung im Internet ganz einfach und unbürokratisch zu melden. Seit Mai 2020 verfügt „Ban Hate“ auch über die Option, NICHT ONLINE stattfindende Diskriminierung zu melden und zu verfolgen. Hier nun die Presseaussendung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit allen näheren Infos dazu:

 

 

 

Erweiterung der BanHate-App:

Hasskriminalität in Österreich soll sichtbar gemacht und die Beratung verstärkt werden

Ab sofort können über BanHate auch sogenannte Hate Crimes

auf unbürokratische Weise gemeldet werden. Dadurch soll auch

die rechtliche Beratung für Opfer ausgebaut werden. Bislang

fehlte in Österreich dazu die statistische Erfassung. Schulung der

Ermittlungsbehörden wird empfohlen.

Es sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber

bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu

Hasspostings nicht online stattfinden, sondern real und im „echten Leben“

geschehen: Während diese sogenannten Hate Crimes in vielen Ländern

bereits statistisch erfasst werden und sich damit mehr Verständnis für

das Phänomen, die Verbreitung und die Auswirkung auf Opfer und

die Gemeinschaft entwickeln konnte, fehlte es in Österreich bislang

an einer entsprechenden Ausweisung von Zahlen, wie internationale

Organisationen* auch kritisieren. Ändern soll das nun die von der

Antidiskriminierungsstelle Steiermark entwickelte App BanHate.

Im April 2017 ging BanHate (www.banhate.com) als Europas erste App

zum Melden von Hasspostings online und sorgte seitdem mit knapp

5500 gemeldeten Fällen für die umfangreichste Statistik zu Online

Hass in Österreich. Nun wurde die App um die Funktion zum Melden

von Hasskriminalität erweitert, um Betroffenen sowie Zeuginnen und

Zeugen von Hate Crimes eine bürokratische Hürde beim Aufzeigen

dieser Straftaten zu nehmen und ihnen dadurch eine verstärkte und

auch anonyme rechtliche Einschätzung und Beratung seitens der

Antidiskriminierungsstelle Steiermark zu ermöglichen.

* European Union Agency for Fundamental Rights (FRA),

Hate crime recording and data collection practice across the EU,

https://fra.europa.eu/en/publication/2018/hate-crime-recording (29, 2018)

 

„Die Melderinnen und Melder werden direkt in der App von der Antidiskriminierungsstelle

Steiermark über den weiteren Bearbeitungsverlauf

ihrer Meldung informiert. Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen eines

Hassverbrechens können dieses direkt über die BanHate-App melden und

werden in Folge von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark über mögliche

weitere Schritte aufgeklärt. Die Melderinnen und Melder können selbst

entscheiden, ob sie anonym bleiben oder eine weitere Beratung durch die

Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Anspruch nehmen wollen“, sagt

Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Betroffene zeigen entsprechende Vorfälle auch selten an, weil sie

Angst haben einer Behörde ihr Anliegen vorzubringen, aufgrund von

negativen Erfahrungen ihr Vertrauen in Behörden verloren haben oder

nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt sind. Kooperationen

mit Behörden und die Meldemöglichkeit über die App sollen positive

Entwicklungen in diesen Bereichen schaffen und die Stärkung des

Vertrauens erzielen.

Darüber hinaus kann durch die Erweiterung der BanHate-App erstmals

auch die Häufigkeit von Hasskriminalität in Österreich sichtbar gemacht

sowie auch Motive zu den jeweiligen Straftaten zugeordnet werden. Dabei

geht es um diese rechtlich geschützten Diskriminierungsgründe: Alter,

Behinderung, Ethnische Herkunft, Geschlecht, Politische Ausrichtung,

Religion sowie Sexuelle Ausrichtung und Soziale Herkunft. „Diese

Informationen sind wichtig, um in Zukunft geeignete Maßnahmen gegen

diese Art von diskriminierender Kriminalität treffen zu können“, sagt

Grabovac.

Im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für

Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde bislang „lediglich“

die politisch motivierte Kriminalität ausgewiesen. Dabei geht es um

rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamfeindliche,

antisemitische sowie sogenannte unspezifische Tathandlungen.

Problematisch laut Grabovac sei es hierbei, dass zum einen keine weiteren

Arten von Hate Crimes erfasst werden und zum anderen ebenso nicht

ausgewiesen wird, wie häufig es zur Anwendung des Paragraphen 33 StGB

(Erschwerungsgrund) kommt.

Die BanHate-App kann aber nur ein Baustein sein, um zukünftig dem

Phänomen von Hasskriminalität in Österreich entgegenwirken zu können,

wie Grabovac betont: „Wir empfehlen unter anderem entsprechende Schulungen

der Ermittlungsbehörden, damit Motive von Hate Crimes besser

eingeschätzt werden können und man so auch der Opferschutzrichtlinie

gerecht wird.“

Wie groß das Ausmaß an Hasskriminalität allein aufgrund von Hautfarbe,

Religion oder ethnischer Herkunft ist, zeigt eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle

Steiermark beim ETC Graz (Europäisches Trainings- und

Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) 2016 in Auftrag

gegeben hat: Demnach ereigneten sich innerhalb eines Jahres bis zu 4100

Hate Crimes – und zwar zwischen 2500 und 3500 verbale Attacken sowie

400 bis 600 körperliche Übergriffe. Grabovac: „Es ist höchst an der Zeit,

dass wir endlich auch in Österreich genau hinschauen, wenn es um Hasskriminalität

gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen geht. Die Erweiterung

der BanHate-App wird dazu erstmals entsprechende Zahlen

liefern, die eine Basis für die weiterführende Arbeit im Kampf gegen

Diskriminierung darstellt.“

 

 

 

Landesrätin Doris Kampus (Soziales und Integration):

„Gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden“

Die BanHate-App ist auch im europäischen Vergleich eine der erfolgreichsten

Maßnahmen, um dem Hass in Sozialen Medien entgegenzutreten,

die Opfer zu schützen und bei den Tätern ein Umdenken

auszulösen. Ich begrüße es daher sehr, dass dieses Angebot für einen

zivilisierten Umgang untereinander nun auch für Zwischenfälle in der

realen Welt zur Verfügung steht. Niemand muss es sich gefallen lassen,

zum Beispiel in der Straßenbahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft

verbal angegriffen, angepöbelt oder herabgewürdigt zu werden. Mit

der Erweiterung der BanHate-App gibt es die einfache Möglichkeit, sich

sowohl als Betroffene oder Betroffener zur Wehr zu setzen. Auch als Zeuge

kann man sich für die Würde anderer Menschen einsetzen. Wir dürfen

gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden, sondern müssen

gemeinsam gegen sie auftreten.“

 

 

Stadtrat Kurt Hohensinner (Bildung, Soziales und

Integration):

„Wichtiger Brückenschlag in die analoge Welt“

Extremismus, egal ob politisch oder religiös motiviert, ist leider ein

brandaktuelles Thema unserer Zeit. Vor allem im Internet treten

extremistische

Tendenzen oft unverhohlen zu Tage. Unser Ziel mit der

BanHate-App war und ist es, mehr Anstand und Menschenwürde in

die digitale Diskussion zu bringen. Die hohe Zahl an Nutzern zeigt den

großen Erfolg. Seit dem Start im April 2017 sind rund 5500 Meldungen

eingegangen. Hass im Netz ist oftmals die Vorstufe zu Hass in der realen

Welt. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Antidiskriminierungsstelle

mit der BanHate-App nun ebenfalls den Brückenschlag in die analoge

Welt antritt. Mit dem bereits vorhandenen, breiten Netzwerk widmet man

sich nun verstärkt dem Arbeitsschwerpunkt Hate Crimes, mit dem Ziel

hier erstmals in Österreich eine fundierte Datenbasis zu generieren. Die

Antidiskriminierungsstelle Steiermark unterstreicht damit drei Jahre nach

Einführung der BanHate-App ihre Vorreiterrolle in diesem Bereich.

 

 

 

Was sind Hate Crimes?

Hate Crimes (Hassverbrechen) sind Straftaten, bei denen es eine

wesentliche Rolle spielt, welche Motivation den Täter oder die Täterin

zur Tat verleitet hat. Das Opfer wird ausgewählt, weil es – tatsächlich bzw.

vom Täter oder der Täterin vermutet – einer bestimmten gesellschaftlichen

Gruppe angehört, gegenüber welcher der Täter oder die Täterin Vorurteile

oder Feindseligkeiten empfindet. Die Betroffenen werden als „anders“

stigmatisiert und herabgewürdigt. Tendenziell ist erkennbar, welche Form

des Hasses oder der Diskriminierung sich gegen welche Gruppe richtet und

wo es zu Spaltungen in der Gesellschaft kommt.

 

 

 

Über BanHate

Durch die Einführung von BanHate, der europaweit ersten App zum

Melden von Hasspostings, verfügt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark

mit Sitz in Graz über detailliertes Zahlenmaterial aus ganz Österreich

zum Thema Hass im Netz. Seit dem Start der App am 19. April 2017

gingen bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark knapp 5500 Meldungen

zu Hasspostings ein. Der überwiegende Teil der gemeldeten Inhalte

betrifft Österreich, der Rest andere deutschsprachige Länder. Knapp 90

Prozent der gemeldeten Postings wurden auf Facebook veröffentlicht. Registriert

sind über die BanHate-App rund 3000 Nutzerinnen und Nutzer.

Seit Mai 2020 verfügt die BanHate-App auch über eine Erweiterung zum

Melden von sogenannten Hate Crimes. Programmiert wurde die App von

der Grazer Kreativagentur Golddiggers. Finanziert wird die App vom

Land Steiermark (Ressort Soziales und Integration) sowie von der Stadt

Graz (Ressort Soziales, Bildung und Integration).

www.banhate.com

 

 

 

BanHate – die erste mobile App gegen Hasspostings und Hate crimes

Die „BanHate“-App wurde im Jahr 2017 als die erste mobile App zur einfachen und unbürokratischen Meldung von Hasspostings im Netz entwickelt. Mit nur wenigen Klicks können Postings aller digitalen Medien und aus ganz Österreich gemeldet werden. Die gemeldeten Beiträge werden auf deren strafrechtliche Relevanz geprüft und an die zuständigen Stellen und Behörden übermittelt. Melderinnen und Melder bekommen eine Rückmeldung und können stets den Bearbeitungsverlauf über die App abrufen.

Im Mai 2020 wurde die BanHate-APP erweitert. Ab sofort können über BanHate auch sogenannte Hate crimes auf unbürokratische Weise gemeldet werden.

Hate crimes sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu Hasspostings nicht online stattfinden, sondern real und im „echten Leben" geschehen.

Österreich wird international für die fehlende statistische Erfassung von Hate crimes kritisiert. Durch die Erweiterung der BanHate-App soll nun auch die Erfassung von Hate crimes in Österreich garantiert werden.

Auch die Meldung von Hate crimes erfolgt mit nur wenigen Klicks. Wird man Opfer eines Hassverbrechens und beispielsweise in der Straßenbahn oder an öffentlichen Plätzen aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals beschimpft oder angegriffen, oder beobachtet man einen solchen Vorfall, kann der Vorfall zusammengefasst über die BanHate-App samt Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Vorfalls und weiteren Angaben, beispielsweise zur Motivation der Täterin oder des Tätern an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark übermittelt werden. Angaben zu angenommenen Diskriminierungsgründen erleichtern der Antidiskriminierungsstelle Steiermark dabei die Kategorisierung zur Motivation hinter der Tat. Fügen die Melderin oder der Melder der Meldung auch Fotos hinzu, können entsprechende Vorfälle inhaltlich von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark geprüft werden.

Mederinnen und Meldern soll so eine bürokratische Hürde genommen werden. Der Fall wird erfasst und es erfolgt eine Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten oder die Möglichkeit einen Vorfall auch bei Behörden anzeigen zu können.

Durch die Erweiterung der BanHate-App soll die Beratung für Betroffene verstärkt aber auch die Zivilcourage von Zeuginnen und Zeugen gefördert werden.

Die App steht kostenlos in den App Stores (iOS-Store, Google-Play Store) zum Download zur Verfügung.

Für den gesamten deutschsprachigen Raum. https://www.banhate.com  

https://itunes.apple.com/at/app/banhate/id1217629672  

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.banhate  

http://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/

 

 

 

Über die Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Initiative des

Integrationsressorts des Landes Steiermark und der Stadt Graz.

Personen, die sich diskriminiert fühlen, können unabhängig vom

Diskriminierungsgrund und unabhängig von der gesetzlichen Grundlage

sich an die Stelle wenden. Die Diskriminierungsgründe sind breiter als

in den österreichischen Gesetzen geregelt. Die Antidiskriminierungsstelle

Steiermark ist eine Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle.

Allen sich betroffen fühlenden Menschen wird die Möglichkeit gegeben,

sich mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg an

die Stelle zu wenden. Dabei wird der Fall erfasst, über Möglichkeiten

des weiteren Vorgehens informiert, Beratung durch zuständige Stellen

vermittelt oder in Ermangelung einer zuständigen Stelle Unterstützung

in der Sache selbst angeboten, um bestehende Lücken in der Beratung zu

schließen.

 

Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Andritzer Reichsstraße 38 | 1. Stock

8045 Graz | Tel.: 0316/714 137

buero@antidiskriminierungsstelle.steiermark.at

www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at

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